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BFH Urteil v. - V R 107/74 BStBl 1977 II S. 882

Gesetze: UStG (1967) § 30 Abs. 2

Leitsatz

Der betrieblich genutzte Teil eines im übrigen zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes ist ein gesondert zu behandelndes körperliches Wirtschaftsgut i.S. von § 30 Abs. 2 UStG 1967 (Anwendung der Grundsätze des , BFHE 111, 242, BStBl 2.1974, 132).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 882
BFHE S. 207 Nr. 123,
LAAAB-01198

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