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BFH Urteil v. - I R 185/74 BStBl 1977 II S. 875

Gesetze: AO § 201 Abs. 1AO § 193 Abs. 1GG Art. 108WGG § 1WGG § 16WGG § 17WGG § 18WGG § 19WGG § 20WGG § 21WGG § 26

Leitsatz

Das Finanzamt darf, wenn ein begründeter Anlaß dazu besteht, im Steueraufsichtswege eine Betriebsprüfung auch hinsichtlich des Gemeinnützigkeitsbereichs eines als gemeinnützig anerkannten Wohnungsunternehmens anordnen. Die Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes über Anerkennung, Versagung oder Entziehung der Gemeinnützigkeit sowie über die Prüfung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen durch einen Prüfungsverband stehen einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 875
BFHE S. 418 Nr. 122,
BAAAB-01197

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