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BFH Urteil v. - VIII R 20/75 BStBl 1977 II S. 860

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Wohnung im eigenen Haus ist grundsätzlich von der Marktmiete auszugehen. Der Senat hält an der Rechtsmeinung nicht mehr fest, daß der anhand der Kostenmiete zu ermittelnde Nutzungswert im allgemeinen auch maßgeblich ist, sofern er den aus der Marktmiete abgeleiteten Nutzungswert übersteigt ( , BFHE 106, 543, BStBl 2.1972, 883).

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 860
BFHE S. 347 Nr. 123,
CAAAB-01188

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