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BFH Urteil v. - II R 149/76 BStBl 1977 II S. 849

Gesetze: AO (1977) § 348 Abs. 1 Nr. 1AO (a.F.) § 229 Nr. 1BVG (i.d.F. vom ) § 1BVG (i.d.F. vom ) § 31 Abs. 3GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3KraftStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2SchwbG (i.d.F. vom ) § 45

Leitsatz

Über die Ablehnung eines Antrages auf Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer nach KraftStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist im Steuerfestsetzungsverfahren (nicht in einem besonderen Steuererlaßverfahren) zu entscheiden. Die Bevorzugung der "Schwerbeschädigten im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes" vor anderen Körperbehinderten beim Erlaß von Kraftfahrzeugsteuer verletzt nicht den Gleichheitssatz.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 849
BFHE S. 66 Nr. 123,
UAAAB-01182

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