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BFH Urteil v. - VI R 175/74 BStBl 1977 II S. 805

Gesetze: AO (a.F.) § 93AO (a.F.) § 96EStG (1971) § 47

Leitsatz

Durch eine Steuererstattung nach § 47 Abs. 3 EStG 1971, die nach der Anrechnung von Vorauszahlungen und einbehaltenen Steuerabzugsbeträgen erfolgt (§ 47 Abs. 1 EStG), werden dem Steuerpflichtigen keine Rechte i.S. des § 96 Abs. 1 AO gewährt. Die der Erstattung zugrunde liegende Verfügung kann nach § 93 AO jederzeit bis zur Verjährung des Steueranspruchs zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen berichtigt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 805
BFHE S. 510 Nr. 122,
GAAAB-01165

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