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BFH Urteil v. - III R 74/76 BStBl 1977 II S. 793

Gesetze: BerlinFG § 19

Leitsatz

Die für ein Personenkraftfahrzeug gewährte Investitionszulage ist nicht zurückzuzahlen, wenn das Fahrzeug deshalb vor Ablauf von drei Jahren seit seiner Anschaffung veräußert wird, weil es bei einem Verkehrsunfall derart beschädigt wurde, daß die Kosten der Wiederherstellung den Zeitwert des Wagens voraussichtlich erreichen würden.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 793
BFHE S. 109 Nr. 123,
CAAAB-01162

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