1. Der an die früheren Gesellschafter einer im Handelsregister als vermögenslos gelöschten GmbH & Co. KG gerichtete Feststellungsbescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens der KG ist nicht deshalb nichtig, weil er nur den natürlichen Personen und nicht auch der GmbH bekanntgegeben wurde; die Zustellung an die GmbH muß jedoch nachgeholt werden.
2. Die Zustellung an die GmbH ist nicht deshalb unmöglich, weil sie inzwischen ebenfalls als vermögenslos im Handelsregister gelöscht wurde. Die Zustellung erfordert jedoch die Bestellung eines Nachtragsliquidators.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 783 BFHE S. 389 Nr. 122, BAAAB-01158
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