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BFH Urteil v. - II R 59/77 BStBl 1977 II S. 768

Gesetze: FGO § 56FGO § 120

Leitsatz

Die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist unentschuldbar und damit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen, wenn eines der beiden Mitglieder einer Sozietät seine Bürotätigkeit wegen einer seit Monaten dauernden Erkrankung zum Teil nur stundenweise ausüben konnte und weder dieses Mitglied noch das ebenfalls bevollmächtigte andere Mitglied der Sozietät rechtzeitig die Begründungsschrift einreicht oder - wenigstens - einen Fristverlängerungsantrag stellten.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 768
BFHE S. 13 Nr. 123,
ZAAAB-01150

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