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BFH Urteil v. - V R 96/72 BStBl 1977 II S. 744

Gesetze: UStG (1951) § 4 Nr. 8

Leitsatz

Die ausschließlich auf Parteivereinbarung beruhende, mit einer Kreditgewährung verbundene Verschaffung von Restschuldversicherungsschutz durch die kreditgewährende Bank ist keine Nebenleistung i.S. des Umsatzsteuerrechts. Die Verschaffung des Versicherungsschutzes fällt daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG 1951.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 744
BFHE S. 568 Nr. 122,
EAAAB-01144

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