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BFH Urteil v. - II R 136/73 BStBl 1977 II S. 733

Gesetze: ErbStG (1959) § 3 Abs. 1 Nr. 5ErbStG (1959) § 10ErbStG (1959) § 11

Leitsatz

Wird die Abfindung für einen Erbverzicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 1959 nicht von dem künftigen Erblasser, sondern von einem Dritten gewährt, so bestimmt sich die Steuerklasse gleichwohl nach dem Verhältnis des Verzichtenden zum künftigen Erblasser (Abweichung von , BFHE 57, 150, BStBl 3, 1953, 59).

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 733
BFHE S. 543 Nr. 122,
AAAAB-01141

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