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BFH Urteil v. - I R 36/75 BStBl 1977 II S. 652

Gesetze: AO § 146a Abs. 3AO § 193

Leitsatz

1. Prüfungsmaßnahmen des FA haben den Ablauf der Verjährung hemmende Wirkung, wenn die geprüfte Person nicht der Betriebsprüfung unterliegt.

2. Die Veräußerung von GmbH-Anteilen verleiht dem Veräußerer nicht allein deshalb die Eigenschaft eines Unternehmers i.S. des § 193 AO, weil die GmbH in zurückliegender Zeit im Wege der Umwandlung aus einer Personengesellschaft hervorgegangen ist und durch die Anteilsveräußerung ein nachträglicher Gewinn aus Gewerbebetrieb i.S. des EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 entsteht.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 652
BFHE S. 248 Nr. 122,
OAAAB-01106

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