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BFH Urteil v. - II R 18/74 BStBl 1977 II S. 565

Gesetze: GrEStG Berlin (1969) § 1 Abs. 3

Leitsatz

Ist jemand zu mindestens 95 v.H. an einer Gesellschaft beteiligt, erwirbt die Gesellschaft sodann ein Grundstück in Berlin, so tritt hinsichtlich dieses Grundstücks keine Grunderwerbsteuerpflicht gemäß GrEStG BE 1969 § 1 Abs. 3 ein, wenn der Anteilsinhaber einen weiteren Anteil erwirbt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 565
BFHE S. 162 Nr. 122,
EAAAB-01063

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