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BFH Urteil v. - II R 159/72 BStBl 1977 II S. 486

Gesetze: GrEStG (1940) § 11 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Die Verpflichtung zum Eintritt in einen gegenseitigen Vertrag kann nur dann als Teil der Gegenleistung i.S. GrEStG 1940 § 11 Abs. 1 Nr. 2 angesehen werden, wenn gewichtige Umstände eine Unausgewogenheit der wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen zu Lasten des Eintretenden erkennen lassen.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 486
BFHE S. 543 Nr. 121,
XAAAB-01035

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