Übernimmt ein Gesellschafter einer KG, zu deren Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören, die Gesellschaftsanteile aller anderen Gesellschafter gegen Abfindungsvergütung, so gehen die Grundstücke unter gleichzeitigem Wegfall der gesamthänderischen Bindung im Wege der Anwachsung in das (Allein-)Eigentum des Übernehmenden über. Dieser Erwerbsvorgang unterliegt gemäß GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Grunderwerbsteuer. Gegenleistung ist die auf die Grundstücke entfallende anteilige Abfindungsvergütung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 359 BFHE S. 214 Nr. 121, YAAAB-00991
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