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BFH Urteil v. - II R 111/72 BStBl 1977 II S. 327

Gesetze: GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Die Erschließungskosten sind Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung, wenn sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer zur Erschließung des Grundstücks verpflichtet, die Vertragspartner das Entgelt für die Erschließung in den Kaufpreis einbeziehen und der Grundstückskaufvertrag sich danach als Kaufvertrag über ein erschlossenes Grundstück erweist.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 327
BFHE S. 208 Nr. 121,
UAAAB-00975

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