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BFH Urteil v. - II R 28/76 BStBl 1977 II S. 293

Gesetze: FGO § 90 Abs. 1 Satz 1FGO § 96 Abs. 1 Satz 1FGO § 96 Abs. 2FGO § 155GG Art. 103 Abs. 1ZPO § 227

Leitsatz

Ist ein Prozeßbevollmächtigter zu dem in der Ladung bezeichneten Zeitpunkt bei Gericht anwesend und beantragt er nach angemessener Wartezeit im Hinblick auf andere noch unerledigte, zeitlich vorgehende Termine des Gerichts die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Wahrnehmung anderer eigener Termine, so stellt die Durchführung der mündlichen Verhandlung mehrere Stunden nach dem vorgesehenen Zeitpunkt in Abwesenheit des Prozeßbevollmächtigten eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 293
BFHE S. 132 Nr. 121,
NAAAB-00960

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