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BFH Urteil v. - II R 40/72 BStBl 1977 II S. 290

Gesetze: FGO § 56

Leitsatz

Die Revisionsbegründungsfrist ist schuldhaft versäumt und daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen, wenn der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsklägers es unterlassen hat, in dem geführten Fristenkontrollbuch besondere Spalten für die Überwachung von Revisionsbegründungsfristen und deren Verlängerung vorzusehen (Organisationsmangel).

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 290
BFHE S. 164 Nr. 121,
GAAAB-00958

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