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BFH Urteil v. - VIII R 155/71 BStBl 1977 II S. 265

Gesetze: EStG § 34cStAnpG § 6 Abs. 1, 2, 3

Leitsatz

1. Zur Frage, wann sog. Basisgesellschaften im Ausland den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs erfüllen.

2. Liegt Mißbrauch vor, so ist bei der Steuererhebung für den inländischen Gesellschafter § 6 Abs. 3 StAnpG insoweit nicht anzuwenden, als bei der Basisgesellschaft eine ausländische Steuer angefallen ist. In diesem Fall kann die ausländische Steuer auch nicht nach § 34c EStG angerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 265
BFHE S. 121 Nr. 120,
DAAAB-00946

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