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BFH Urteil v. - VIII R 27/72 BStBl 1977 II S. 244

Gesetze: EStG § 15EStG § 21

Leitsatz

Die Dauervermietung von Zimmern kann dann durch die Übernahme von Nebenleistungen gewerblichen Charakter erhalten, wenn die beiden Tätigkeitsbereiche wesensmäßig untrennbar miteinander verbunden sind und die Nutzung des Vermögens im Einzelfall hinter die Bereitstellung einer - mit einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbaren - einheitlichen unternehmerischen Organisation zurücktritt.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 244
BFHE S. 60 Nr. 121,
UAAAB-00936

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