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BFH Urteil v. - I R 134/76 BStBl 1977 II S. 217

Gesetze: FGO § 120

Leitsatz

Eine ordnungsmäßige Revisionsbegründung liegt nicht vor, wenn der Revisionskläger die Auffassung der Vorinstanz als "unhaltbar" und "rechtsirrig" bezeichnet und im übrigen nur auf eine Literaturstelle zu der nach seiner Meinung verletzten Rechtsnorm verweist.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 217
BFHE S. 19 Nr. 121,
VAAAB-00927

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