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BFH Urteil v. - III R 162/73 BStBl 1977 II S. 168

Gesetze: InvZulG (1969) § 1InvZulG (1969) § 3 Abs. 5

Zurückforderung der Investitionszulage

Leitsatz

Die Investitionszulage kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Investor die Betriebstätte innerhalb des Dreijahreszeitraums veräußert und der Erwerber sie während des noch nicht abgelaufenen Teils des Dreijahreszeitraums unverändert und als selbständige Betriebstätte fortführt.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 168
BFHE S. 438 Nr. 120,
EAAAB-00911

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