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BFH Urteil v. - VI B 138/75 BFHE S. 73 Nr. 119,

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG § 22 Nr. 1a

Leitsatz

Leistungen aufgrund von Altenteils- oder Leibgedingeverträgen können auch dann in Leibrenten und dauernde Lasten aufgeteilt werden, wenn es sich um reine Geldleistungen handelt.

Fundstelle(n):
BFHE S. 73 Nr. 119,
IAAAB-00872

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