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BFH Urteil v. - VI R 184/74 BStBl 1977 II S. 23

Gesetze: BerlinFG (i.d.F. vom ) § 28BerlinFG (i.d.F. vom ) § 29EStG (1971) § 32 Abs. 2 Nr. 3JAV § 4 Abs. 5

Leitsatz

Ein Kinderzuschlag zur Arbeitnehmerzulage kann nach § 28, § 29 BerlinFG noch nach Ablauf eines Kalenderjahres rückwirkend vom FA gewährt werden, wenn ein Kinderfreibetrag zwar nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, wohl aber im Lohnsteuer-Jahresausgleich vom FA berücksichtigt worden ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 23
BFHE S. 499 Nr. 118,
GAAAB-00851

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