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BFH Urteil v. - VII R 103/75 BStBl 1976 II S. 800

Gesetze: FGO § 101FGO § 136 Abs. 2FGO § 140 Abs. 3 (a.F.)FGO § 143FGO § 144GKG § 13StBerG § 17 Abs. 2 (a.F.)StBerG § 50 Abs. 3 (n.F.)

Leitsatz

1. Auch Volkswirte sind Kräfte anderer Fachrichtung i.S. des § 17 Abs. 2 StBerG a.F. (= § 50 Abs. 3 StBerG n.F.).

2. Die Entscheidung der Verwaltung nach § 17 Abs. 2 StBerG a.F. ist keine Ermessensentscheidung.

3. Erläßt das FG anstatt des beantragten Verpflichtungsurteils nach § 101 Satz 1 FGO ein Bescheidungsurteil nach § 101 Satz 2 FGO, so ist der Kläger im Regelfall teilweise unterlegen.

4. Der Streitwert eines Klageverfahrens, in dem es um die Verpflichtung der Verwaltung geht, die Genehmigung nach § 17 Abs. 2 StBerG a.F. zu erteilen, beträgt 10.000 DM.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 800
BFHE S. 97 Nr. 120,
XAAAB-00841

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