2. Die Entscheidung der Verwaltung nach § 17 Abs. 2 StBerG a.F. ist keine Ermessensentscheidung.
3. Erläßt das FG anstatt des beantragten Verpflichtungsurteils nach § 101 Satz 1 FGO ein Bescheidungsurteil nach § 101 Satz 2 FGO, so ist der Kläger im Regelfall teilweise unterlegen.
4. Der Streitwert eines Klageverfahrens, in dem es um die Verpflichtung der Verwaltung geht, die Genehmigung nach § 17 Abs. 2 StBerG a.F. zu erteilen, beträgt 10.000 DM.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 800 BFHE S. 97 Nr. 120, XAAAB-00841
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