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BFH Urteil v. - IV R 172/72 BStBl 1976 II S. 781

Leitsatz

Beim buchführenden Land- und Forstwirt stellt die Entschädigung, die er bei der Verpachtung seines Betriebes für die von ihm aufgewendeten Feldbestellungskosten vom Pächter erhält, eine im Wirtschaftsjahr des Pachtbeginns gewinnerhöhende Betriebseinnahme dar. Die Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung des Verpächters, bei Pachtende die Feldbestellungskosten des Pächters zu ersetzen, oder eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens, ist nicht möglich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 781
BFHE S. 564 Nr. 119,
YAAAB-00832

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