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BFH Urteil v. - I R 178/75 BStBl 1976 II S. 761

Gesetze: BGB § 181KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Eine Vereinbarung, die der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit sich selbst trifft (§ 181 BGB), ist nach außen deutlich erkennbar gemacht, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die Buchhalterin über die Vereinbarung unterrichtet und anweist, entsprechende Buchungen vorzunehmen (im Anschluß an , BFHE 90, 212, BStBl 2.1968, 49).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 761
BFHE S. 457 Nr. 119,
HAAAB-00829

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