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BFH Urteil v. - III R 122/75 BStBl 1976 II S. 759

Gesetze: InvZulG (1969) § 3 Abs. 3

Leitsatz

Der Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagegesetz 1969 kann wirksam bereits vor Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung oder der der Anzahlung oder Teilherstellung endet.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 759
BFHE S. 553 Nr. 119,
XAAAB-00828

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