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BFH Urteil v. - IV B 82/75 BStBl 1976 II S. 598

Gesetze: FGO § 69FGO AO § 215

Leitsatz

Der Grundsatz, daß eine Aussetzung der Vollziehung eines negativen Gewinnfeststellungsbescheides nicht in Frage kommt (Beschluß des Senats vom IV S 22/74 , BFHE 115, 417, BStBl II 1975, 711), gilt nicht für einen Bescheid, der einen positiven Gewinnfeststellungsbescheid ersatzlos aufhebt.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 598
BFHE S. 9 Nr. 119,
GAAAB-00757

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