Gesetze: AO § 215 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Satz 2EStG § 21EinfHaus VO § 3 Abs. 2FGO § 69 Abs. 3
Leitsatz
1. Die Vollziehung eines angefochtenen Einkommensteuerbescheids kann ausgesetzt werden, wenn ernstlich zweifelhaft ist, ob der Erlaß eines positiven einheitlichen Feststellungsbescheids hinsichtlich im Einkommensteuerbescheid angesetzter Einkünfte zu Recht abgelehnt worden ist.
2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Einfamilienhauses, das zusammenzuveranlagenden Eheleuten gemeinsam gehört und von diesen teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu anderen - z.B. beruflichen - Zwecken genutzt wird, ohne Erlaß eines einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheids bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ermittelt werden können.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 596 BFHE S. 22 Nr. 119, WAAAB-00756
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.