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BFH Urteil v. - VIII R 156/74 BFHE S. 573 Nr. 117,

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2EStG § 29 Abs. 3EinfHaus VO § 2

Leitsatz

Die Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus vom (Einfamilienhaus-Verordnung) ist frühestens ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes anwendbar. Vor der Bezugsfertigkeit des Gebäudes kann kein Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 EStG) angesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFHE S. 573 Nr. 117,
TAAAB-00744

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