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BFH Urteil v. - VIII B 61/75 BStBl 1976 II S. 572

Gesetze: Aufteilungsverordnung § 1FGO § 138 Abs. 1StAnpG § 7 Abs. 3

Leitsatz

1. Die Kosten eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens sind nach § 138 Abs. 1 FGO dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn das FA dem Begehren des Antragstellers vor Verfahrensbeginn nicht entsprechen konnte, weil der Antragsteller ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt hatte.

2. Der Antrag auf Erlaß einer Gesamtschuld ist nicht ohne weiteres auch als Aufteilungsantrag nach § 7 Abs. 3 StAnpG aufzufassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 572
BFHE S. 133 Nr. 119,
JAAAB-00743

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