1. Erteilt ein Buchverleger einer Buchgemeinschaft für ein einzelnes Werk ein zeitlich begrenztes Recht zur Veranstaltung einer Lizenzausgabe, so begründet der Lizenzvertrag regelmäßig ein pachtähnliches Dauerschuldverhältnis und nicht ein kaufähnliches Einzelrechtsverhältnis.
2. Dies gilt auch dann, wenn die erteilte Lizenz eine ausschließliche ist, so daß beim Lizenznehmer ein gegenständliches (dingliches) Nutzungsrecht entsteht.
3. Der Anspruch auf Mindestlizenzgebühren entsprechend der Höhe einer garantierten Mindestauflage ist nach den Grundsätzen über die Behandlung von Forderungen aus schwebenden Geschäften nicht als Vermögensgegenstand anzusetzen.
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Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 529 BFHE S. 77 Nr. 119, NAAAB-00720
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