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BFH Urteil v. - II R 150/67 BStBl 1976 II S. 506

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1, 5KO § 1KO § 3KO § 12KO § 14KO §§ 138 ff.KO § 144KO § 145KO § 146 Abs. 1, 5KO § 164

Leitsatz

1. Steuerforderungen, die zur Zeit der Konkurseröffnung i.S. des § 3 KO begründet sind, können nur nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften verfolgt und durchgesetzt werden.

2. Die Eröffnung des Konkursverfahrens unterbricht ein Rechtsbehelfsverfahren, das eine Steuer(Konkurs)Forderung zum Gegenstand hat.

3. Der Fortgang des unterbrochenen Rechtsbehelfsverfahrens ist vom Ergebnis der konkursrechtlichen Erörterungen des Steueranspruchs im Prüfungstermin abhängig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 506
BFHE S. 412 Nr. 118,
SAAAB-00714

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