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BFH Urteil v. - VI B 12/76 BStBl 1976 II S. 503

Gesetze: AO § 145 Abs. 2AO § 147 Abs. 3AO § 222 Abs. 1 Nr. 1FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Leitsatz

Es wird kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gerügt, wenn das FA geltend macht, das FG habe zu Unrecht die Voraussetzungen zum Erlaß eines Einkommensteuerberichtigungsbescheids nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO verneint, weil es die Verjährungsfrist nach § 145 Abs. 2 Nr. 1 AO falsch berechnet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 503
BFHE S. 546 Nr. 118,
EAAAB-00710

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