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BFH Urteil v. - II R 93/75 BStBl 1976 II S. 470

Gesetze: BGB § 873BGB § 875BGB § 876ErbbauVO § 11ErbbauVO § 12ErbbauVO § 26GrEStG (1940) § 1 Abs. 1 Nr. 2GrEStG (1940) § 2 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1. Die rechtsgeschäftliche Aufhebung eines Erbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in diesem Falle der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG 1940 verwirklicht wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 470
BFHE S. 480 Nr. 118,
UAAAB-00693

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