1. Bei einem nicht notariell beurkundeten "Grundstückskauf" ist § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch vermittels § 5 Abs. 3 StAnpG nicht anwendbar.
2. Der Erwerb eines Grundstücks durch eine Kommanditgesellschaft ist insoweit grunderwerbsteuerfrei, als deren Gesellschafter mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind.
3. Der Erwerb eines im Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft befindlichen Grundstücks durch eine Kommanditgesellschaft, an der nur einer der veräußernden Ehegatten beteiligt ist, ist nur in Höhe des Anteils des beteiligten Ehegatten an der Kommanditgesellschaft bis zu höchstens 50 % grunderwerbsteuerfrei. Gemäß § 3 Nr. 6 befreite Quoten der Kinder dieses Ehegatten sind auf die Hälfte anteilig anzurechnen.
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Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 465 BFHE S. 367 Nr. 118, AAAAB-00691
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