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BFH Urteil v. - VIII R 93/72 BStBl 1976 II S. 394

Gesetze: AO § 131 Abs. 1 Satz 1EStG (1961) § 7bEinfHaus VO

Leitsatz

Übersteigen die Herstellungskosten für ein eigengenutztes Einfamilienhaus aus nicht vorhersehbaren und vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretenden Gründen die kalkulierten und nach § 7b EStG abschreibungsfähigen Aufwendungen und wird der Steuerpflichtige dadurch mit höheren Fremdfinanzierungskosten belastet, so liegen darin keine Umstände, die einen Steuererlaß wegen sachlicher Unbilligkeit der Besteuerung nach der Einfamilienhaus-Verordnung und der Vorschrift des § 7b EStG rechtfertigen könnten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 394
BFHE S. 420 Nr. 118,
YAAAB-00657

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