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BFH Urteil v. - VII B 54/75 BStBl 1976 II S. 383

Gesetze: BRAGO § 9FGO § 135FGO § 140 (a. F.)GKG § 10aGKG § 14 (a. F.)GKG § 46

Leitsatz

1. Der Streitwert in Streitigkeiten, in denen es um die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung geht, beträgt 8.000 DM (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung).

2. Im Streitwertbeschwerdeverfahren stehen sich die Parteien nicht als Gegner gegenüber. Der Gegenpartei können daher Kosten nicht auferlegt werden, auch wenn sie der Streitwertänderung widersprochen hat und dabei erfolglos geblieben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 383
BFHE S. 145 Nr. 118,
JAAAB-00649

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