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BFH Urteil v. - VI R 131/74 BFHE S. 331 Nr. 118,

Gesetze: EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG (1971) § 11 Abs. 2 Satz 1EStG (1971) § 12

Leitsatz

Zinsen, die ein Steuerpflichtiger als Bürge für den Hauptschuldner leistet, sind als Sonderausgaben des Steuerpflichtigen abziehbar, wenn sein Rückgriffsanspruch uneinbringlich ist.

Anmerkung: Streitjahr war 1971. Zinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Fundstelle(n):
BFHE S. 331 Nr. 118,
HAAAB-00628

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