Gesetze: AO § 211 Abs. 2 Nr. 2AO § 326 Abs. 3 Nr. 1EStG § 47 Abs. 2FGO § 69 Abs. 2, 3StSäumG § 1 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz
1. Beantragt der Steuerpflichtige die Aussetzung der Vollziehung einer Verfügung, mit der das FA Säumniszuschläge angefordert hat, so ist im Rahmen dieses Verfahrens zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Leistungsgebotes bestehen, das den Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, daß ein Leistungsgebot, das bei einem die Höhe der anzurechnenden Vorauszahlungen ändernden Berichtigungsbescheid (Anrechnungsverfügung) eine kürzere als die in § 47 Abs. 2 EStG vorgesehene Einmonatsfrist bestimmt, rechtmäßig ist.
3. Auch die Vollziehung eines Leistungsgebotes kann ausgesetzt werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 258 BFHE S. 215 Nr. 117, WAAAB-00610
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