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BFH Urteil v. - III R 86/75 BStBl 1976 II S. 253

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1

Leitsatz

Der Senat hält für die Anfechtung von Bescheiden über die Hauptfeststellung 1964 für Grundstücke daran fest, daß der Streitwert mit 40 v.T. des streitigen Wertunterschieds zu bemessen ist (Anschluß an BFHE 103, 316).

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 253
BFHE S. 524 Nr. 117,
FAAAB-00607

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