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BFH Urteil v. - II R 92/74 BStBl 1976 II S. 203

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Nr. 2VersStDB (1937) § 20

Leitsatz

Feuerschutzsteuerfestsetzungen sind Bescheide, die vom FA nach Prüfung des Sachverhalts in schriftlicher Form erlassen werden. Ihre Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen ist unter den Voraussetzungen des § 222 Abs. 1 Nr. 2 AO zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 203
BFHE S. 408 Nr. 117,
NAAAB-00584

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