Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 170/73 BStBl 1976 II S. 142

Gesetze: EStG (1967) § 6a

Leitsatz

1. Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge zugesagt (teildynamisierte Pensionszusage), so ist bei der Ermittlung der nach § 6a EStG 1967 zulässigen Rückstellung für Pensionsanwartschaften von den derzeitigen Aktivbezügen am Bilanzstichtag auszugehen; künftige Erhöhungen der Löhne und Gehälter, die hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewiß sind, bleiben unberücksichtigt.

2. Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines festen Betrags zugesagt, der wegen der Annahme eines ansteigenden säkularen Einkommenstrends im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöht ist, so sind die nach § 6a EStG zulässigen Rückstellungen für Pensionsanwartschaften so zu ermitteln, wie wenn Versorgungsbezüge in Höhe eines angemessenen Prozentsatzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge (oben zu 1.) zugesagt worden wären.

3. Zur Berücksichtigung einer betriebseigentümlichen Fluktuation bei der Ermittlung der nach § 6a EStG zulässigen Rückstellung für Pensionsanwartschaften.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 142
BFHE S. 367 Nr. 117,
RAAAB-00548

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen