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BFH Urteil v. - I B 73/75 BStBl 1976 II S. 118

Gesetze: FGO § 114

Leitsatz

Eine einstweilige Anordnung kann gegen rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilungen eines Finanzamts an andere Finanzämter gegeben sein.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 118
BFHE S. 220 Nr. 117,
YAAAB-00537

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