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BFH Urteil v. - VII R 11/75 BStBl 1976 II S. 56

Gesetze: AO § 229AO § 230FGO § 44FGO § 45

Leitsatz

1. Pfändungsmaßnahmen sind Verfügungen, gegen die die Beschwerde nach § 230 AO gegeben ist.

2. Eine Klage gegen einen Verwaltungsakt, gegen den die Beschwerde nach § 230 AO gegeben ist, kann nicht in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO als Beschwerde behandelt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 56
BFHE S. 526 Nr. 116,
MAAAB-00515

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