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BFH Urteil v. - IV R 66/72 BStBl 1976 II S. 8

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Aufwendungen, die beim Wechsel von der forstwirtschaftlichen zur landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks durch Entfernen der Baumwurzeln entstehen (Stockrodung), sind keine Herstellungskosten, sondern sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 8
BFHE S. 545 Nr. 116,
AAAAB-00490

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