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BFH Urteil v. - IV R 6/74 BStBl 1975 II S. 814

Gesetze: EStDV § 22 Abs. 3EStG § 7e

Leitsatz

Wurde in den Jahren 1964 und 1965 aufgrund einer nach dem beantragten Baugenehmigung ein Gebäude hergestellt, das außer Fabrikationszwecken auch Wohnzwecken dient, so kann die Steuervergünstigung des § 7e EStG für dieses Gebäude nicht gewährt werden. Auch für denjenigen Gebäudeteil, der Fabrikationszwecken dient, kommt die Vergünstigung nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 814
BFHE S. 352 Nr. 116,
RAAAB-00441

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