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BFH Urteil v. - VIII R 72/72 BStBl 1975 II S. 762

Gesetze: AO § 86AO § 238 Abs. 2 Satz 5BHG (1968, BerlinFG) BHG (1968BHG (1968, BerlinFG) BerlinFG) § 19 Abs. 4

Leitsatz

Der Antrag auf Investitionszulage muß innerhalb der Antragsfrist bei dem für die Gewährung der Zulage nach § 19 Abs. 4 BHG 1968 (BerlinFG) zuständigen FA eingehen.

Nachsicht wegen Fristversäumnis kann nicht gewährt werden, wenn die Versäumung auf einer falschen Adressierung des Antrags beruht, die durch von dem Vertreter der Klägerin verschuldete unzutreffende Angaben auf den zur Verfügung stehenden Unterlagen bewirkt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 762
BFHE S. 252 Nr. 116,
ZAAAB-00421

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