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BFH Urteil v. - VII R 109/72 BStBl 1975 II S. 723

Gesetze: AO § 146a Abs. 3AO § 147

Leitsatz

Die in einem Steuerbescheid enthaltene schriftliche Zahlungsaufforderung unterbricht die Verjährung nur dann, wenn der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen vor Eintritt der Verjährung zugeht.

Betriebsprüfungen, die nicht bei dem Steuerpflichtigen, sondern bei einem Dritten durchgeführt werden, hemmen den Ablauf der Verjährung nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 723
BFHE S. 2 Nr. 116,
PAAAB-00407

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