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RENO Nr. 4 vom Seite 6

Meisterhaft ausbilden – nach der AEVO – Teil 4: Handlungsfeld 3

Von geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen

In dieser Ausgabe richten wir den Blick auf das Handlungsfeld 3 der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) „Ausbildung durchführen“. Dieses Handlungsfeld der AEVO umfasst die größte Zahl an Unterrichtseinheiten im Ausbilder-Lehrgang und wird in der Prüfung am meisten gewichtet. Die arbeits- und berufspädagogischen Kompetenzen des Ausbilders bzw. der ausbildenden Fachkräfte für die Durchführung der Ausbildung sind für den Erfolg der Ausbildung wesentlich.

Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen

Zunächst sollen hier aus den Empfehlungen das Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) die Bezeichnung des Handlungsfeldes und die zugeordneten Kompetenzen aufgelistet werden.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind in der Lage,

3.1. lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen, Rückmeldungen zu geben und zu empfangen,

3.2. die Probezeit zu organisieren, zu gestalten und zu bewerten,

3.3. aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten,

3.4. Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einzusetzen,

3.5. Auszubildende bei Lernschwie...

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten